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Rechtsprechung
   BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03   

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BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03 (https://dejure.org/2005,1867)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.2005 - 3 C 31.03 (https://dejure.org/2005,1867)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 (https://dejure.org/2005,1867)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; EV Art. 22; KVG § 2 Abs. 1, § 4 Abs. 2 Satz 1, § 6 Abs. 1 2. Spiegelstrich; ZOEG § 6 Abs. 1 und 2
    Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung, Gemeinde; Kommune; kommunale Selbstverwaltung; gemeindliche Zuständigkeit; Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft; örtliche Radizierung; örtliche Angelegenheit; überörtliche Angelegenheit; gemeindliche ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1
    Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft; Beteiligungsanspruch; Einigungsvertrag; Erlösauskehr; Fernwasser; Fernwasserversorgung, Gemeinde; Kommune; Umwandlung von Treuhandunternehmen; Vermögenszuordnung; Wasser; Wasserversorgung; gemeindliche Kooperationshoheit; ...

  • Wolters Kluwer

    Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft - Betrieb einer Fernwasserversorgung - Keine verwaltungsgerichtliche Zuständigkeit bezüglich Amtshaftungsansprüche

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Fernwasserversorgung; örtliche Gemeinschaft; Gemeindebevölkerung; Gemeindegebiet; Daseinsvorsorge; Zuordnungsvorbehalt; Geschäftsanteil; Erlösauskehr; kommunale Selbstverwaltung; Finanzvermögen; Verwaltungsvermögen; kommunales Eigentum; Gesellschaftsanteile; ...

  • Judicialis

    GG Art. 28 Abs. 2 Satz 1; ; EV Art. 22; ; KVG § 2 Abs. 1; ; KVG § 4 Abs. 2 Satz 1; ; KVG § 6 Abs. 12. Spiegelstrich; ; ZOEG § 6 Abs. 1; ; ZOEG § 6 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Betrieb einer Fernwasserversorgung bei Fremdeigentum der örtlichen Verteilernetze als Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Öffentliches Recht: Wasserversorgung: Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Datenbank zur Rechtsprechung im Kommunalrecht (Leitsatz)

    Begriff der "Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft" im Sinne von Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG und Einordnung einer Fernwasserversorgung

  • bay-gemeindetag.de (Leitsatz und Auszüge)

    Kommunale Zusammenarbeit gehört zur Selbstverwaltungsgarantie // Bundesverwaltungsgericht bejaht "Kooperationshoheit "der Gemeinden

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation und Auszüge)

    Fernwasserversorgung als Angelegenheit der örtlichen Gemeinschaft

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 122, 350
  • NVwZ 2005, 958
  • DVBl 2005, 656 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 18.05.1995 - 7 C 58.94

    Kommunalvermögen - Anspruch auf Kapitalbeteiligungen - Regionale

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03
    b) Bei den hier in Rede stehenden Kapitalanteilen handelt es sich nicht um Verwaltungs-, sondern um Finanzvermögen, weil ihre Zweckbestimmung nicht öffentlich-rechtlich gesichert ist (Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 58.94 - BVerwGE 98, 273 ).

    Kommunales Finanzvermögen im Sinne des Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV ist auf diejenigen Vermögensgegenstände und Kapitalbeteiligungen an Einrichtungen beschränkt, die für öffentliche Zwecke und Aufgaben, die nach der Rechtsordnung des Grundgesetzes von den Gemeinden und Gemeindeverbänden (Kommunen) im Rahmen ihrer Selbstverwaltung nach Art. 28 Abs. 2 GG wahrgenommen werden, am 3. Oktober 1990 tatsächlich genutzt wurden oder für eine solche Nutzung konkret vorgesehen waren (stRspr, vgl. u.a. Urteile vom 15. Dezember 1994 - BVerwG 7 C 57.93 - BVerwGE 97, 240 und vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 58.94 - BVerwGE 98, 273 ).

    Dagegen werden die Energieerzeugung für den örtlichen Bedarf und die kleinräumige Energieverteilung nach wie vor der Selbstverwaltung der Gemeinden zugerechnet (Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 58.94 - BVerwGE 98, 273 ).

    Maßgeblich ist auch insoweit die Sachlage bei Wirksamwerden des Beitritts (vgl. Urteil vom 18. Mai 1995 - BVerwG 7 C 58.94 - BVerwGE 98, 273 ).

  • BVerwG, 11.11.2004 - 3 C 36.03

    Einigungsvertrag; Vermögenszuordnung; Beteiligungsanspruch; Treuhandanstalt;

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03
    Entgegen dem Wortlaut gehen die Gesellschaftsanteile nicht kraft Gesetzes auf die Gemeinden über; vielmehr verleiht § 4 Abs. 2 KVG ihnen einen Anspruch auf kostenlose (vgl. § 1 KVG) Übertragung (Urteile vom 11. November 2004 - BVerwG 3 C 36.03 - S. 9 und vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 30.93 - BVerwGE 96, 1 ), der sich seit dem In-Kraft-Treten des Vermögenszuordnungsgesetzes gemäß § 1 Abs. 4 VZOG gegen die Zuordnungsbehörde richtet.

    Gemeint ist, dass den Gemeinden Anteile an der Kapitalgesellschaft zu übertragen sind, die demjenigen Vermögen des ehemaligen DDR-Betriebes entsprechen, das ihnen ohne die Umwandlung nach Art. 21 Abs. 1 und 2, Art. 22 Abs. 1 Satz 1 EV zuzuordnen wäre (Urteil vom 11. November 2004 - BVerwG 3 C 36.03 - S. 11).

  • BVerwG, 29.04.1994 - 7 C 30.93

    Wiedervereinigung - Kindergartengrundstück - Zuordnung an Gemeinde -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03
    Entgegen dem Wortlaut gehen die Gesellschaftsanteile nicht kraft Gesetzes auf die Gemeinden über; vielmehr verleiht § 4 Abs. 2 KVG ihnen einen Anspruch auf kostenlose (vgl. § 1 KVG) Übertragung (Urteile vom 11. November 2004 - BVerwG 3 C 36.03 - S. 9 und vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 30.93 - BVerwGE 96, 1 ), der sich seit dem In-Kraft-Treten des Vermögenszuordnungsgesetzes gemäß § 1 Abs. 4 VZOG gegen die Zuordnungsbehörde richtet.

    Der Zuordnung bzw. der Restitution eines Grundstücks an eine Gemeinde steht die zuvor erfolgte Privatisierung eines Treuhandunternehmens nicht entgegen, wenn die Anteilsveräußerung unter dem Vorbehalt späterer Zuordnung des Grundstücks erfolgt ist (Urteil vom 29. April 1994 - BVerwG 7 C 30.93 - BVerwGE 96, 1 ).

  • BVerwG, 04.12.2001 - 4 C 2.00

    Niedersachsen verliert vor dem Bundesverwaltungsgericht Erdgasprozess

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03
    Doch kann das Revisionsgericht selbst die Auslegung des Vertrages vornehmen, wenn hierzu - wie im vorliegenden Fall - keine weiteren Tatsachenfeststellungen erforderlich sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 4. Dezember 2001 - BVerwG 4 C 2.00 - BVerwGE 115, 274 ).
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvL 14/79

    Wasserbeschaffungsverbände

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03
    Die Einrichtung einer örtlichen Wasserversorgung hat es als üblicherweise auch zu den öffentlichen Aufgaben der Gemeinden gehörend angesehen (BVerfGE 58, 45 ).
  • BVerfG, 16.05.1989 - 1 BvR 705/88

    Voraussetzungen für Anerkennung eines Grundrechtsschutzes für juristische

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03
    Das Bundesverfassungsgericht hat - hier im Zusammenhang mit der Frage ihrer Grundrechtsfähigkeit - zu den von Gemeinden und Landkreisen im Bereich der Daseinsvorsorge wahrgenommenen öffentlichen Aufgaben auch die Einrichtung der Wasserversorgung gerechnet (BVerfGE 45, 63 ; Beschluss vom 16. Mai 1989 - 1 BvR 705/88 - NJW 1990, 1783) und hat dies - jedenfalls soweit es um örtliche Infrastruktur ging - als Aufgabenerfüllung in Wahrnehmung eigener Angelegenheiten gewertet (BVerfGE 38, 258 ).
  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03
    Wesentlich ist, dass die damit verbundene Tätigkeit - wie es das Bundesverfassungsgericht in der Rastede-Entscheidung ausgedrückt hat (BVerfGE 79, 127 ) - in Bedürfnissen und Interessen wurzelt, die den Gemeindeeinwohnern gerade als solchen gemeinsam sind.
  • BVerwG, 18.09.1998 - 3 B 25.98

    Offene Vermögensfragen - Zuordnung als Verwaltungsvermögen

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03
    Dort wie sonst im öffentlichen Vermögensrecht erschöpft sich das Merkmal der Unmittelbarkeit jedoch in der Abgrenzung des öffentlichen Verwaltungsvermögens, das "unmittelbar" zur Erfüllung von Sachaufgaben der Verwaltung dient, vom öffentlichen Finanzvermögen, das hierzu nur mittelbar durch seinen Vermögenswert und seine Erträgnisse dient (stRspr, vgl. u.a. Beschluss vom 18. September 1998 - BVerwG 3 B 25.98 - Buchholz 111 Art. 21 Nr. 29 S. 45).
  • BVerfG, 27.11.1986 - 2 BvR 1241/82

    Voraussetzungen für die Zulässigkeit einer Kommunalverfassungsbeschwerde

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03
    Dass der Umfang der Anlagen für die Zuordnung zum gemeindlichen Wirkungskreis insoweit nicht maßgeblich sein kann, folgt schon daraus, dass es den Gemeinden im Rahmen ihrer durch Art. 28 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleisteten Organisationshoheit (vgl. BVerfGE 91, 228 ) offen steht, die ihrer Zuständigkeit unterliegenden Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft statt als einzelne Gemeinde auch gemeinsam in den zur Verfügung stehenden Formen kommunaler Zusammenarbeit zu erledigen (sog. Kooperationshoheit, vgl. u.a. BVerfG, Beschluss vom 27. November 1986 - 2 BvR 1241/82 - NVwZ 1987, 123 ).
  • BVerfG, 10.12.1974 - 2 BvK 1/73

    Magistratsverfassung Schleswig-Holstein

    Auszug aus BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03
    Das Bundesverfassungsgericht hat - hier im Zusammenhang mit der Frage ihrer Grundrechtsfähigkeit - zu den von Gemeinden und Landkreisen im Bereich der Daseinsvorsorge wahrgenommenen öffentlichen Aufgaben auch die Einrichtung der Wasserversorgung gerechnet (BVerfGE 45, 63 ; Beschluss vom 16. Mai 1989 - 1 BvR 705/88 - NJW 1990, 1783) und hat dies - jedenfalls soweit es um örtliche Infrastruktur ging - als Aufgabenerfüllung in Wahrnehmung eigener Angelegenheiten gewertet (BVerfGE 38, 258 ).
  • BVerfG, 26.10.1994 - 2 BvR 445/91

    Gleichstellungsbeauftragte

  • BVerwG, 14.12.1990 - 7 C 37.89

    'Atomwaffenfreie Zone' München

  • BVerwG, 15.12.1994 - 7 C 57.93

    Wiedervereinigung - Restitution - Kommunales Finanzvermögen - Volkseigenes

  • BVerfG, 07.06.1977 - 1 BvR 108/73

    Stadtwerke Hameln

  • BVerwG, 12.12.2018 - 10 C 10.17

    Zuordnung der Fernwasserleitung Elbaue-Ostharz an sächsische und

    Die Revision hiergegen wies das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - (BVerwGE 122, 350) zurück.

    § 4 Abs. 2 KVG verleiht den Gemeinden vielmehr einen Anspruch auf kostenlose Übertragung durch hoheitliche Zuordnung durch die Zuordnungsbehörde, wie sich aus § 1 Abs. 4 VZOG ergibt (vgl. BVerwG, Urteile vom 11. November 2004 - 3 C 36.03 - BVerwGE 122, 157 und vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - BVerwGE 122, 350 ).

    Mit Einführung der Vorschrift durch das Gesetz zur abschließenden Erfüllung der verbliebenen Aufgaben der Treuhandanstalt vom 9. August 1994 (BGBl. I S. 2062) wollte der Gesetzgeber lediglich die bis dahin ergangene Rechtsprechung nachvollziehen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - BVerwGE 122, 350 ).

    Demzufolge hat das Bundesverwaltungsgericht anerkannt, dass ein Zuordnungsvorbehalt im Sinne von § 1c Abs. 2 und 3 VZOG auch die Möglichkeit einer Zuordnung von Geschäftsanteilen am privatisierten Treuhandunternehmen selbst erhält (BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - BVerwGE 122, 350 ).

    Bei der FEO handelt es sich um einen Betrieb, der nach den Grundsätzen des Kommunalvermögensgesetzes in kommunales Eigentum überführt werden muss und der in eine Kapitalgesellschaft umgewandelt worden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - BVerwGE 122, 350 ).

    Dies schließt die dort eingegangene Verpflichtung zur Übertragung von Geschäftsanteilen an den nach § 4 Abs. 2 KVG Berechtigten ein (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - BVerwGE 122, 350).

    cc) Die Klägerinnen können gegenüber der Übertragung von Anteilen der Klägerin zu 3 an der FEO auf die Beigeladenen zu 1 bis 60 und 62 bis 66 schließlich nicht einwenden, deren Zuordnungsansprüche oder die Zuordnungsbefugnis der Beklagten seien verwirkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - BVerwGE 122, 350).

  • VG Berlin, 26.01.2017 - 29 K 67.16

    Kommunaler Anspruch auf Übertragung von Geschäftsanteilen an Versorgungsbetrieb

    Die gegen das Urteil von mehreren Beteiligten eingelegten Revisionen wies das Bundesverwaltungsgericht zurück (Urteil vom 20. Januar 2005 - BVerwG 3 C 31.03 -, BVerwGE 122, 350 = juris) und führte dabei aus, Erlösauskehr komme schon deshalb nicht in Betracht, weil der Primäranspruch auf Anteilsübertragung noch durchgreife (a.a.O. Rdnr. 48 ff.).

    Mit den Urteilen vom 5. Dezember 2002 - VG 27 A 204.95 - und vom 20. Januar 2005 - BVerwG 3 C 31.03 - steht zwischen den Klägerinnen zu 1 und 2 und der Beigeladenen zu 2 rechtskräftig fest, dass Letztere einen Anspruch auf Beteiligung an der Beigeladenen zu 67 nach §§ 2 Abs. 1 lit. a), 4 Abs. 2 Satz 1 KVG hat.

    Für das hier in Rede stehenden Versorgungsunternehmen hat das Bundesverwaltungsgericht bereits ausgeführt, dass als möglicher Berechnungsmaßstab für den der dortigen Klägerin dem Grunde nach zustehenden Anspruch auf Übertragung von Geschäftsanteilen ihr Anteil an dem Bezug von Fernwasser in Betracht kommt, das von der F...an die an das Fernwasserversorgungssystem angeschlossenen Gemeinden abgegeben wurde (Urteil vom 20. Januar 2005, a.a.O. Rdnr. 45).

    Zudem stellte die im Anschluss an das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2005 (a.a.O.) vorgenommene Antragsänderung von Erlösauskehr zu Geschäftsanteilsübertragung nach § 264 Nr. 3 ZPO i.V.m. § 173 VwGO keine Klageänderung dar.

    c) Dem Anspruch der Stadt Halle (Saale) steht nicht die Rechtskraft der Urteile im Verfahren VG 27 A 204.95/BVerwG 3 C 31.03 entgegen.

    Entsprechendes ergibt sich aus der Entstehungsgeschichte des § 4 Abs. 2 Satz 2 KVG: Damit sollte den so genannten Stromverträgen vom 22. August 1990 zwischen der ehemaligen DDR und westdeutschen Energieversorgungsunternehmen Rechnung getragen werden mit der Folge, dass nur noch die bei der THA verblieben 49 % für die Kommunalisierung zur Verfügung standen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2005 a.a.O. Rn. 44).

  • BVerwG, 26.03.2007 - 7 B 72.06

    Atomares Endlager; vernachlässigbare Wärmestrahlung; Planfeststellung;

    Zudem besteht keine Divergenz zu dem von der Beschwerde bezeichneten Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2005 - BVerwG 3 C 31.03 - (Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 140).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.05.2015 - 4 L 163/14

    Einordnung der Erzeugung von Strom mit einer Photovoltaikanlage als

    Entscheidend ist, ob ein Bezug zur Kreisbevölkerung oder zum Kreisgebiet besteht, wem also die wahrgenommene Tätigkeit zugutekommt (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 -, zit. nach JURIS zur Fernwasserversorgung bei Gemeinden; vgl. auch Blum u.a., NKomVG, § 136 Rdnr 6, 7).
  • BVerwG, 14.03.2018 - 10 C 3.17

    Siedlungsmülldeponie in Stralendorf ist der Landeshauptstadt Schwerin zuzuordnen

    Er stellt nicht die Zulässigkeit extraterritorialer kommunaler Aufgabenwahrnehmung in Abrede (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - BVerwGE 122, 350 zur Fernwasserversorgung) und schließt deshalb auch eine Restitution oder Zuordnung an eine andere als die Belegenheitskörperschaft nicht aus.
  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 1.05

    Abgaben; Verbandslasten; Beiträge; Vorteilsmaßstab; Wasserverband; kommunale

    Bei der Zuordnung der örtlichen Wasserversorgung zu den Aufgaben der gemeindlichen Selbstverwaltung ist eine funktionsbezogene Betrachtung geboten (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Januar 2005 - BVerwG 3 C 31.03 - Buchholz 11 Art. 28 GG Nr. 140 S. 56 ff.).
  • BVerwG, 17.08.2011 - 3 B 36.11

    Verwirkung; Vermögenszuordnungsrecht; Rücknahme eines Verwaltungsakts;

    Das hat auch der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung als selbstverständlich vorausgesetzt (vgl. Beschluss vom 31. August 1999 - BVerwG 3 B 57.99 - NVwZ-RR 2000, 259 f., sowie Urteil vom 20. Januar 2005 - BVerwG 3 C 31.03 - BVerwGE 122, 350, soweit hier maßgeblich - Abschnitt 1. g) der Entscheidungsgründe - allerdings nur abgedruckt in NVwZ 2005, 958 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 2060/20

    Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen

    Denn er hat bezogen auf die bei staatlichen Stellen vorhandenen Umweltinformationen ein vergleichbares Informationsbedürfnis wie natürliche und juristische Personen des Privatrechts und ist in vergleichbarer Weise wie diese auf eine Informationsbeschaffung nach dem Umweltinformationsgesetz angewiesen, weil seine Mitgliedsgemeinden ihre durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln jedenfalls potentiell betroffene Selbstverwaltungsaufgabe "Wasserversorgung" (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.01.2005 - 3 C 31.03 - NVwZ 2005, 958 m. w. N.) durch den Kläger wahrnehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.02.2017 - 7 C 31.15 - juris Rn.35; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13.07 - juris Rn. 30).
  • VGH Baden-Württemberg, 04.05.2021 - 10 S 3972/20

    Zugang zu Informationen betreffend die von Landwirten geführten Aufzeichnungen

    Denn er hat bezogen auf die bei staatlichen Stellen vorhandenen Umweltinformationen ein vergleichbares Informationsbedürfnis wie natürliche und juristische Personen des Privatrechts und ist in vergleichbarer Weise wie diese auf eine Informationsbeschaffung nach dem Umweltinformationsgesetz angewiesen, weil seine Mitgliedsgemeinden ihre durch den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln jedenfalls potentiell betroffene Selbstverwaltungsaufgabe "Wasserversorgung" (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.01.2005 - 3 C 31.03 - NVwZ 2005, 958 m. w. N.) durch den Kläger wahrnehmen (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.02.2017 - 7 C 31.15 - juris Rn.35; Urteil vom 21.02.2008 - 4 C 13.07 - juris Rn. 30).
  • VG Berlin, 23.01.2014 - 27 K 294.10

    Übertragung von Vermögenswerten

    Die gegen das Urteil von mehreren Beteiligten eingelegte Revision wies das Bundesverwaltungsgericht durch Urteil vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - zurück.

    Die Notwendigkeit und Zulässigkeit einer - von der Zuordnungsentscheidung über die dingliche Übertragung von Geschäftsanteilen an der FWV unabhängigen - Regelung der Quotierung ergibt sich vorliegend aus dem Umstand, dass aufgrund des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 20. Januar 2005 - 3 C 31.03 - jedenfalls hinsichtlich der Beigeladenen zu 8 rechtskräftig feststeht, dass ihr ein Anspruch auf kostenlose Übertragung von Geschäftsanteilen an der FWV aus § 4 Abs. 2 Satz 1 und § 2 Abs. 1 a KVG zusteht.

  • BVerwG, 01.12.2005 - 10 C 2.05

    Bemessung des von einer Gemeinde zu tragenden Anteils an den Kosten eines von

  • BVerwG, 29.07.2021 - 4 VR 8.20

    Bauverbot; Brunnenanlage; Bundesfachplanungsentscheidung; Drehstrom; Erdkabel;

  • VGH Bayern, 19.01.2023 - 8 N 22.287

    Erfolglose Normenkontrolle gegen wasserrechtliche Veränderungssperre für ein

  • BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 15.13

    Wasserversorgungsleistungen; fehlerhafter Wasser- und Abwasserzweckverband; zur

  • BVerwG, 04.07.2007 - 3 B 133.06

    Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung; Vermögenszuordnung;

  • BVerwG, 27.06.2018 - 10 C 4.17

    Abgeltung; Anteilsverkauf; Einzelveräußerung; Privatisierung; Teilung;

  • BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 23.13

    Bestehen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs eines an einem

  • VerfG Brandenburg, 19.08.2010 - VfGBbg 4/09

    Unterhaltung von Gewässern II. Ordnung in Brandenburg keine Angelegenheit der

  • VG Berlin, 27.10.2016 - 29 K 205.14

    Anfechtung eines Vermögenszuordnungsbescheids durch privaten Dritten; Zuordnung

  • BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 27.13

    Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs eines an einem

  • BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 25.13

    Begründung der Revisionszulassung durch die Nichtbeachtungsrüge von Bundesrecht

  • BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 24.13

    Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs eines an einem

  • BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 26.13

    Zustehen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs eines an einem

  • BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 29.13

    Vorliegen eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs eines an einem

  • BVerwG, 16.07.2013 - 9 B 28.13

    Begründung von Leistungspflichten im Zusammenhang mit der öffentlichen

  • VG Magdeburg, 25.01.2018 - 8 A 681/16

    Zuordnung von Vermögenswerten nach dem VZOG, insbesondere Zuordnung eines

  • BVerwG, 18.08.2003 - 3 B 22.03

    Klärung einer Erlösauskehr und eines kommunalen Charakters einer

  • VG Berlin, 22.06.2016 - 29 K 108.14

    Übertragung von Vermögenswerten; Ausgangsbescheid und fehlende Rechtskraft bei

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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Bundesverwaltungsgericht

    Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft; Beteiligungsanspruch; Einigungsvertrag; Erlösauskehr; Fernwasser; Fernwasserversorgung, Gemeinde; Kommune; Umwandlung von Treuhandunternehmen; Vermögenszuordnung; Wasser; Wasserversorgung; gemeindliche Kooperationshoheit; ...

  • Wolters Kluwer

    Beiladung der Stadt Leipzig zu einem Rechtsstreit

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Rechtsprechung
   BVerwG, 18.08.2003 - 3 B 22.03, 3 C 31.03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,60525
BVerwG, 18.08.2003 - 3 B 22.03, 3 C 31.03 (https://dejure.org/2003,60525)
BVerwG, Entscheidung vom 18.08.2003 - 3 B 22.03, 3 C 31.03 (https://dejure.org/2003,60525)
BVerwG, Entscheidung vom 18. August 2003 - 3 B 22.03, 3 C 31.03 (https://dejure.org/2003,60525)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 20.01.2005 - 3 C 31.03

    Wasser; Fernwasser; Wasserversorgung; Fernwasserversorgung, Gemeinde; Kommune;

    Auszug aus BVerwG, 18.08.2003 - 3 B 22.03
    Das Beschwerdeverfahren wird als Revisionsverfahren unter dem Aktenzeichen BVerwG 3 C 31.03 fortgesetzt; der Einlegung einer Revision durch den Beschwerdeführer bedarf es nicht.
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